Das Polnische Tierschutzgesetz

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Gesetz vom 21 August 1997 über den Schutz der Tiere.

Kapitel 1  – Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
1.1 Das Tier, ein Lebewesen in der Lage Schmerz zu empfinden, ist es nicht.  Der Mann verdankt ihm Respekt, Schutz und Pflege.
1.2 In Angelegenheiten, die nicht in die Akte zu Tieren geregelt, die Bestimmungen der Dinge.
1.3 Verwaltungen ergreifen Maßnahmen zum Schutz der Tiere, in diesem Bereich arbeiten mit den zuständigen Institutionen und den nationalen und internationalen Organisationen.

Artikel 2
Das Gesetz regelt das Verfahren mit Tieren:
1) Haushalt
2) Bauernhof,
3) für Unterhaltung, Entertainment, Film, Sport und besonderen Einsatz
4) für die Versuche verwendet,
5) in Zoos gehalten,
6) langsam leben (wild)
7) ausländische einheimischen Fauna.

Artikel 3
Zur Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes den zuständigen Behörden der Regierung und lokalen Behörden arbeiten mit der lokalen Regierung ärztliche und tierärztliche die State Veterinary Service und anderen Institutionen und sozialen Organisationen, deren gesetzliche Zwecke des Schutzes der Tiere.

Artikel 4
1) Experiment am Tier – bedeutet die Verwendung von Tieren für wissenschaftliche oder Lehre, dass die Verletzungen oder andere gesundheitliche Beschwerden, wie Schmerzen verursachen könnten, Leid, Angst, außer für Tiere, Kennzeichnung.
2.) Die humane Behandlung von Tieren – es bedeutet die Behandlung der Bedürfnisse des Tieres und die Pflege und Schutz.

3.) die Notwendigkeit, sofort zu töten – es bedeutet, eine objektive Tatbestand festgestellt, soweit möglich, von einem Tierarzt, auf die Tatsache, dass das Tier auch weiterhin leben nur durch die Abschaffung der Schmerzen und Leiden, und der Mensch wird eine moralische Pflicht, das Leiden der Tiere zu reduzieren basiert,
4.) eine Wanderausstellung Menagerie – bedeutet, der Betreiber, an der Organisation Wanderausstellungen mit Tieren,
5) alternative Methoden zur Durchführung von Versuchen – es bedeutet modernen Forschungsmethoden nicht erforderlich, um Experimente durchzuführen, auf ein lebendes Tier,
6.) ogłuszaniu Tier – bedeutet den völligen Ausschluss von professionellen Methoden zur Erschließung des Tieres, dauerhaft bis zu seinem Tod,
7) Die grausamen Methoden für die Aufzucht und Haltung von Tieren – es bedeutet, eine Handlung oder Unterlassung führenden Mann ist eindeutig die pathologischen Veränderungen im Körper des Tieres (somatischen oder psychischen), insbesondere durch die Auswirkungen der Abschaffung der akute Schmerz, gezwungen, ein bestimmtes Verhalten (Vorlage) Hunger, Durst, die Wirkung des elektrischen Stromes (außer für die Verwendung von elektrischen Hirten, Ausbilder und elektrische Ausrüstungen für przepędu Tiere) oder andere Behandlungen dieser Art, insbesondere, Füttern und Tränken der Tiere Gewalt.

8.) grausame Behandlung – bedeutet die Fälle, in das Gesetz den Missbrauch von Tieren und das sonstige Verhalten des Besitzers oder eine andere Person erwähnt, das führende vergleichbare Wirkungen mit den Auswirkungen des Missbrauchs,

9.) Vorsicht – es bedeutet, dass alle Aspekte der Beziehung zwischen Mensch und Tier, insbesondere die Humanressourcen durch die materielle und immaterielle Vermögenswerte mobilisiert zu erreichen und aufrechtzuerhalten ein Tier im physischen und psychischen Zustand, in dem es am besten, um die Bedingungen des Lebens durch den Menschen auferlegt abzuschaffen.
10.) przeciążaniu Tiere – es bedeutet Anstrengung zwingt die Energie entspricht nicht den Fähigkeiten der kondycyjnym Tier wegen seiner körperlichen Verfassung und Gesundheit,
11.) grob fahrlässig – es bedeutet eine drastische Ausnahme von der vorgeschriebenen in der Verhaltensregeln mit einem Tier, vor allem bei der Erhaltung des Tieres in einem Zustand von Hunger, Schmutz, Krankheit unbehandelt, in den falschen Raum und überfüllt,

12.) die besonderen Schrecken der Tötung des Tieres – die Handlung, durch den Täter przedsiębranie durch eine drastische Formen und Methoden des Tötens gekennzeichnet, zuzufügen dem Tod und vor allem in einer anspruchsvollen oder langsam, und vorsätzlich berechnet, um die Größe der Leiden und ihre Dauer zu erhöhen,
13.) Schlachthof – es bedeutet, jede Pflanze, die unter die staatlichen Gesundheits-und Veterinär-Kontrolle, mit dem die Schlachtung von Tieren durchführen,

14.) Leine – es ist jede mechanische Fesselung Bewegungsfreiheit des Tieres, die Möglichkeit, über einen vorgegebenen Bereich bewegen, sowie einige Geräte für die Verwaltung der Tierbewegungen in der Art und Weise durch den Menschen bestimmt.
15.) Die einschlägigen Bedingungen zu leben – es bedeutet die Möglichkeit der Bereitstellung einer animalischen Existenz, nach den Bedürfnissen der betreffenden Tierart, Rasse, Geschlecht und Alter,
16.) heimatlose Tiere – es bedeutet, dass Haustiere oder Bauernhof geflohen, streunende oder hatte durch den Menschen verlassen und ist nicht möglich, den Eigentümer oder eine andere Person, unter deren Versorgung bisher blieb dauerhaft zu bestimmen,

17.) Haustiere – es bedeutet, die Tiere wurden traditionell mit einem Mann in seiner Wohnung oder einem anderen geeigneten Raum von einem Mann als seinen Begleiter erhalten,

18.) Nutztieren – es bedeutet, Tiere für die Zucht und Produktion gehalten
19.) Versuchstieren – bedeutet, die Tiere sind speziell für den Einsatz in wissenschaftlichen Experimenten geführt, vor allem Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Hamster, Syrien (goldene), Kaninchen, Hunde, Katzen, Wachteln, und in zugelassenen oder registrierten Standorte von der zuständigen Behörde Macht,
20.) Tieren, die für besondere Zwecke – bedeutet die Tiere, deren berufliche Ausbildung und Einsatz beruht auf gesonderten Verordnungen, die detaillierten Regeln für den Betrieb Einheiten der polnischen Streitkräfte, Polizei, Grenzschutz und anderen Formationen, die Minister für Inneres und Verwaltung, Personal Zollkontrolle, Unterstützung und Ausbildung, sowie Regeln für die Verwendung von Hunden – guide blinde Menschen.

Artikel 5
Jedes Tier benötigt eine humane Behandlung.

Artikel 6
6.1.  Unsachgemäßen oder inhumane Töten von Tieren und Grausamkeit, sie ist verboten.
6.2. Von Tierquälerei, oder fragen zu verstehen, die absichtliche Zufügung von Schmerzen oder Leiden zu genehmigen, insbesondere:
1.) absichtliche Verwundung oder Verstümmelung eines Tieres, stellen nicht die gesetzlich erlaubten den Betrieb oder die Erfahrung des Tieres

2-) Experimente an Tieren Leiden verursachen, durchgeführt in Verletzung des Gesetzes,
3.) Die vorsätzliche Verwendung für die Arbeit oder für den Sport oder Unterhaltung von kranken Tieren, einschließlich der verletzten oder lahm, oder zwingt sie in die Aktivitäten, die Schmerzen verursachen können,
4.) schlagen die Tiere mit harten und spitzen Gegenständen, oder mit speziellen Geräten, die Schmerzen berechnet, Schläge auf den Kopf, Unterleib, den unteren Teilen der Extremitäten,
5.) Überlastung der Zugtiere und pack Lasten ist eindeutig nicht entsprechend ihrer Kraft und Kondition ist oder eine Straße oder zwingen diese Tiere zu schnell zu laufen,
6.) Der Transport von Tieren, einschließlich Tierhaltung, Schlachtung transportiert und zu den Märkten, den Transfer oder die Tiere sich in einer Weise, die sie verursacht unnötiges Leid und Stress getrieben,
7.) Die Verwendung der Gurte, Stricke, Frames, Links oder anderen Geräten zwingt das Tier in eine unnatürliche Position bleiben, was zu unnötigen Schmerzen, Verletzungen oder Tod,
8.) Halten Sie die Tier-Behandlungen und chirurgische Eingriffe durch Personen, die nicht die erforderlichen Berechtigungen, oder im Widerspruch zu den Regeln der medizinischen und veterinärmedizinischen, ohne Beachtung der notwendigen Vorsichtsmaßnahmen und sowie Schmerzen, die hätte verhindert werden können,
9.) bösartigen Hänseleien oder bedrohliche Tiere
10.) Halten von Tieren in unzureichenden Lebensbedingungen, unter anderem hält sie in eine schlampige und grobe Räumen oder Käfigen zu halten, dass sie ihre natürliche Lage zu verhindern,

11.) Der Verzicht auf ein Tier, insbesondere ein Hund oder eine Katze, die vom Eigentümer oder von einer anderen Person unter deren Obhut das Tier bleibt
12.) die Verwendung von grausamen Methoden für die Aufzucht und Tierhaltung,
13.) zu Tierversuchen von Kosmetik-und Hygieneprodukte, dass Leiden verursachen soweit verfügbar Verhaltens sind geeignete Alternativen.

Artikel 7

7.1 (1) Ein Tier in der Art des Artikels behandelt. 6 ust. Ziffer 6. 2 (2.) Mai vorübergehend auf den Eigentümer oder Halter eine Entscheidung des Bürgermeisters zurückgezogen werden, der Bürgermeister (Mayor) und an das Tierheim, oder unter der Obhut einer anderen Person oder Institution. Diese Entscheidung stützt sich auf eigene Initiative oder auf Antrag der Polizei, einem Tierarzt oder einem Inspektor der Gesellschaft zum Schutz der Fauna in Polen oder einem autorisierten Vertreter von anderen sozialen Organisation ähnlich der gesetzlichen Maßnahmen ergriffen.
7.2 Die Entscheidung im Sinne des Absatzes. 1, wird sofort wirksam.
7.2.a. (2) Eine Entscheidung im Sinne des Absatzes.  1, um das Recht auf kommunale Kollegium der Beschwerde innerhalb von drei Tagen eine Beschwerde ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Entscheidung.  Die Kommunalverwaltung Beschwerdeinstanz anerkennt die Beschwerde innerhalb von 7 Tagen.
7.3 In dringenden Fällen, wo das Tier weiterhin auf der Vorbesitzer oder Erziehungsberechtigten lebensbedrohlich, Polizist zu bleiben, und Inspektor der Gesellschaft zum Schutz der Fauna in Polen oder einem autorisierten Vertreter von anderen sozialen Organisation ähnlich der gesetzlichen Maßnahme kann ihm ein Tier zu verbieten, Benachrichtigung der sofort Schultheiß (Bürgermeister, Stadt-Präsident), übernehmen die Autorität der Entscheidung über den Entzug des Tieres.
7.4 In den Fällen des Absatzes. 1 und 3, Transportkosten, Wartung und notwendige Behandlung eines Tieres wird auf seine früheren Eigentümer oder Halter in Rechnung gestellt.
7.5 Die Gebühren für die Kosten im Sinne des Absatzes. 4 gelten für die Zwangsvollstreckung in der Verwaltung gelten.
7.6 (3) eingetroffene tierische zurückerstattet, sofern das Gericht feststellt, dass nach Art. 35 ust. § 35. 3 Verfall des Tieres, und wenn Strafverfahren in diesem sprawiezostanie verwirkt.

Artikel 8
8.1 Der Lehrplan und der Schulbildung in allen Arten von Schulen Rechnung getragen werden sollte die Frage der Tierschutzorganisationen und die Schaffung von Schulfreunden von Tieren.
8,2 Minister für Bildung, in Absprache mit dem Minister für Umwelt, natürliche Ressourcen und Forsten und dem Minister für Landwirtschaft und Ernährung Wirtschaft stützt sich auf Themen des Lehrplans im Sinne des Absatzes. 1. 1.
8.3 (4) Der Verwaltungsrat setzt sich vorzubereiten und durchzuführen Bevölkerung Programm der Verbreitung von Wissen bei den Landwirten des Gesetzes von der Landesregierung landwirtschaftlichen Beratungsstellen.
4. 4. (5), (gestrichen).

Kapitel 2  – Haustiere

Artikel 9
Wer ein Haustier hält, hat die Pflicht, sie mit ausreichend Platz, um sie vor Kälte zu schützen, Wärme und Niederschlag, mit Zugang zu Tageslicht, so dass der Körper auf die Position, richtige Ernährung und regelmäßige Zugang zu Wasser zu verändern.
8,2 Haltegurt an dem das Tier gehalten wird, nicht dazu führen, ihn Verletzungen oder Leiden, und es muss in der Lage, die notwendigen Verkehrsrechte geben.

Artikel 10
10.1 Wartung der Hunderassen als aggressiv bedarf der Genehmigung durch die zuständige Behörde der Gemeinde.
10,2 Liste der Hunderassen im Sinne des Absatzes. 1 und die Bedingungen für die Bewilligung ist anzugeben, durch Verordnung des Ministers für Inneres und Verwaltung, nach Rücksprache mit dem Kennel Club in Polen.

Artikel 11
11.1 Die Bereitstellung von Betreuungseinrichtungen für obdachlose Tiere und deren Fang liegt in der Verantwortung der eigenen Gemeinden.
11.2 Der Minister für Inneres und Verwaltung in Absprache mit dem Minister für Umwelt, natürliche Ressourcen und Forsten legt durch Verordnung Bedingungen für den Fang von streunenden Tieren.
11,3 Catching streunenden Tieren, und die Ansiedlung von weiteren Umgang mit ihnen kann nur durch eine ordnungsgemäße Auflösung des Gemeinderates, nach Rücksprache mit dem staatlichen Tierarzt handeln auf der Grundlage von separaten Regelungen getroffen getan werden und nach Rücksprache mit den Bevollmächtigten der Gesellschaft Tierpflege in Polen oder einem anderen gesellschaftlichen Organisation ähnlich wie die gesetzlichen Maßnahmen.
11.4 Die Gesellschaft zum Schutz der Fauna in Polen und anderen gemeinnützigen Organisationen mit ähnlichen Gesetzen zu handeln May Care für heimatlose Tiere bieten und zu diesem Zweck führen in das Tierheim, in Absprache mit den zuständigen Behörden der Kommunalverwaltungen.

Kapitel 3  – Vieh

Artikel 12
12.1 Wer Tiere hält ist verpflichtet, sie mit Sorgfalt und angemessene Lebensbedingungen bieten.
12,2 Nutzungsbedingungen Landwirtschaft und Tierhaltung darf nicht zu Verletzungen und andere Verletzungen oder Schmerzen führen.
12,3 Es ist verboten, die Tiere im Futter Wachstumshormone verabreicht werden.
12,4 Es ist die Mast von Gänsen und Enten für die Foie gras verboten.
12,5 Besatzdichte über die Oberfläche der festen Standards für die Art, Alter und physiologischer Zustand ist verboten.
12,6 Es ist verboten, Tiere und tierischer Erzeugnisse aus Aufzucht der Verletzung der Bestimmungen dieses Gesetzes abgeleitet importieren.
12.7 Der Minister für Landwirtschaft und Ernährung Wirtschaft legt durch Verordnung die Modalitäten für die Instandhaltung der verschiedenen Arten von Tieren.

Artikel 13
13.1 (6) Die Umsetzung ist noch nicht Technologie der Tierhaltung verwendeten Genehmigung erforderlich Gouverneur, die besagt, dass es den Anforderungen des Gesetzes erfüllt.
13.2 Der Minister für Landwirtschaft und Ernährung Wirtschaft legt im Wege einer Verordnung, die Voraussetzungen, das Verfahren und die Methode der Erteilung einer Bewilligung nach Absatz. 1. 1.

Artikel 14
14.1 Die Art und Bedingungen der Verwendung von Tieren zu arbeiten, können nicht stellen unzumutbare Risiken für ihr Leben und ihre Gesundheit oder ihr Leid zuzufügen.
14,2 Es ist insbesondere untersagt:

1) A) eine Überlastung des Tieres
2) nutzen, um kranke oder unterernährte Tiere arbeiten,
3) die Verwendung von Gurten, Bits, Zeilen oder Sattel, Hufeisen, Fahrzeuge oder Werkzeuge, dass aufgrund möglicherweise auf den schlechten Zustand der Reparatur oder unsachgemäße Konstruktion, Verletzungen oder Tod des Tieres,
4) Benutzen Sie die popędzania Tiere oder Werkzeuge, die Verstümmelung der Tiere führen können,
5) gezwungen, in vollem Galopp  oder Tiere Ziehen von Lasten tragen,

6) Forstmachinen mit Pferd unter fünf Jahren.
14,3 Eine Person unter Verwendung von Tieren für die Arbeit ist verpflichtet, während jeden Tag, Ruhe zur Erholung, für die jeweilige Art.

Kapitel 4  – Tiere zur Unterhaltung, Entertainment, Film, Sport und spezielle verwendet

Artikel 15
15,1 Bedingungen für Performances, Trainingsmethoden und Ausbildung und Betreuung von Tieren für Unterhaltung, Entertainment, Film, Sport und spezielle genutzt werden können, nicht gefährden ihr Leben und ihre Gesundheit oder Leiden verursachen.
15.2 Die Bedingungen der tierischen Leistungen, wie in Absatz. 1, 1 muss in das Skript oder das entsprechende Programm, durch eine qualifizierte Person genehmigt angegeben werden.
115,3 Es ist verboten, Tiere zu pharmakologischen und mechanischen Methoden und Doping zu verwenden.
15,4 Tiere im Sinne des Absatzes. 1  sollten mit geeigneten Rest erbracht werden. Verbotene, insbesondere die Verwendung dieser Tiere unmittelbar nach dem Transport, ohne Regeneration und Freizeit-Mobilität.
15.5 Die Tiere im Sinne des Absatzes  1  sollte ärztliche und tierärztliche Betreuung bereitgestellt werden.
15.6 Der Minister für Kultur und Kunst im Einvernehmen mit dem Minister für Landwirtschaft und Ernährung Wirtschaft bestimmt durch Rechtsverordnung nach der Art und Weise und das Verfahren für die Zertifizierung von Personen, die für die Einhaltung der Bedingungen des Absatzes. 2. 2.

Artikel 16

Es ist verboten, Tiere in Aufführungen nutzen und Sport scheinen Grausamkeit, insbesondere darstellen, ist es verboten, Kämpfe mit Stieren zu organisieren, Hunde, Hähne.

Art. 17
17,1 für die Dressur und für die Unterhaltung und Entertainment können nur Tiere geboren werden und in Gefangenschaft und nur diejenigen, die Lebensbedingungen auf die Bedürfnisse der Arten gesichert werden kann.
17,2 Tier Training für die Zwecke der Unterhaltung und Entertainment-Verteidigung kann nur durch einen qualifizierten Fachmann durchgeführt werden, in einer Weise, dass dem Tier Leiden verursacht.
17.3 Sie dürfen nicht in der Dressur Tieren führen, um ihre Aggressivität zu steigern.
17,4 Es ist verboten, Tiere zu machen Aktionen durchführen, die Schmerzen verursachen oder sind im Gegensatz zu ihrer Natur.
17,5 verbotenen Tätigkeiten eines reisenden Menagerie.
17,6 Es ist verboten, zu fördern oder Verbreitung der dramatischen Szenen des Tötens, Leid, Gewalt oder andere von dem Mann, dessen Opfer sind die Tiere, es sei denn die Szenen, die Stigmatisierung grausames Verhalten gegenüber Tieren bestimmt sind.
17.7 Die Tiere im Sinne des Absatzes. 2, sinngemäß die Bestimmungen des Artikels. 9. 9.
17.8 Der Minister für Landwirtschaft und Ernährung Wirtschaft, in Absprache mit dem Minister für Umwelt, natürliche Ressourcen und Forsten legt durch Verordnung die Modalitäten für die Instandhaltung der verschiedenen Arten von Tieren für die Unterhaltung, Entertainment, Film, Sport und besonderen Einsatz.
17,9 Minister für Landwirtschaft und Ernährung Wirtschaft im Wege der Verordnung, das Verfahren und die besonderen Bedingungen für die Gewährung von Zulagen, die Personen im Sinne des Absatzes. 2. 2.
Artikel 18
18,1 Tiere für Unterhaltung, Entertainment, Film, Sport und besonderen Einsatz gehalten werden kann, erhöht werden vorgestellt und nur auf den Stollen, Zirkussen oder Zirkus, und Basen in Plätze für Tiere, für besondere Zwecke entwickelt, unter der Aufsicht des Staatlichen Veterinärdienstes.
18,2 Keeping genannten Zucht-oder Präsentation der Tiere in Absatz. 1,  muss in einer Weise, dass die Sicherheit von Menschen und Tieren gewährleistet getan werden.

Kapitel 5  – Tiere in Zoos

Artikel 19
19,1 in Zoos ist nur die Tiere geboren und in Gefangenschaft aufgezogen aufrechterhalten, und andere Tiere nur, wenn das Interesse des Einzelnen, Population oder Art, und die Lektion Ziele.
19.2 Der Zoo besteht aus nur diejenigen Tiere, die den Zoo der Lebensbedingungen auf die Bedürfnisse der Arten sicherstellen können.
19.3 Sie sollten nicht auf die Vermehrung von Tieren, deren Nachkommen nicht eine angemessene Existenz gegeben führen.
19.4 (7) Schaffung eines neuen Zoo erfordert eine Lizenz der Bürgermeister.

Artikel 20
Verbietet die Haltung und Zucht außerhalb von Zoos und einschlägigen Forschungseinrichtungen und Zirkussen Greifvögel und giftige Tiere bedrohen Mensch und Tier.

Kapitel 6 – Frei lebende Tiere (wild)

Artikel 21
Frei lebende Tiere sind gute bundesweit und sollte mit Bedingungen für die Entwicklung und freie Existenz erbracht werden, mit Ausnahme derjenigen nach Artikel. 23 ust. § 23. 1. 1.

Art. 22 Kunst 1922
22.1.  (8) Es ist verboten, in den Besitz von frei lebenden Tieren (wild) zu geben:
1) Die Ausarbeitung von Tierkadavern,
2) Erstellen Sie eine Sammlung – ohne Erlaubnis des Gouverneurs.
22.2 Der Minister für Umwelt, natürliche Ressourcen und Forsten legt durch Verordnung die Vorschriften für die Aufnahme von Tieren durch preparatorów und Sammler, gemäß dem Grundsatz, sie zu kontrollieren und die Bedingungen, Modalitäten und Verfahren für die Zulassung der in Absatz. 1. 1.

Artikel 23
23,1 Tiere, die eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder menschliche Aktivitäten darstellen, bekämpft werden kann.
23.2 (9) Der Gouverneur, der nach Anhörung des Staatsrates für Naturschutz, Gesellschaft zum Schutz der Fauna in Polen und der polnischen Jagdverband, bestimmt durch Rechtsverordnung, die Bedingungen, Zeit und Wege zur Bekämpfung von tierischen im Sinne des Absatzes. 1. 1.

Kapitel 7  – Transport von Tieren

Artikel 24
24,1 Transport der Tiere in ein Mittel für diesen Zweck angepasst und ist unter geeigneten Bedingungen gehalten werden, insbesondere:
1) Die Tiere müssen ordnungsgemäß dargestellt werden, und verwendet Anbindehaltung kann nicht in Verlegenheit bringen Hinlegen und Aufstehen während des Transports,
2) Die Fußböden der Fahrzeuge für die Beförderung benutzten sollte eine ausreichende Fläche, die Halt bietet und erlaubt den Gliedern auf die Hygiene zu halten haben
3) Der Transport von Tieren sollten die Voraussetzungen erfüllen, um eine geeignete Temperatur, Belüftung, Raum und natürlichen Position zu halten,
4) bei längeren Transport Tiere müssen ausreichend häufig erbracht werden Wasser und Nahrung und Ruhe,
5) Kranke oder verletzte Tiere sofort tierärztliche Hilfe bieten,
6) eingeführten Tieren des Landes und ins Ausland exportiert, um auf dem kürzesten Weg und ohne unnötige Stopps eingesperrt werden, und deren Clearance Grenze ist in der richtigen Reihenfolge.
24,2 Es ist verboten:
1) Der Transport von Tieren in der Perinatalperiode und Jungtiere von ihren Müttern, unfähig, feste Nahrung zu sich nehmen getrennt,
2) Der Umgang mit den Tieren ohne ausreichenden Schutz.
24,3 tote Tiere und Tiere sind nicht geeignet für den weiteren Transport muss an der ersten Haltestelle entfernt werden.
24,4 Haftung für die Nichterfüllung der Bedingungen des Verkehrs führen, im Sinne des Absatzes  1-3, bei dem Luftfahrtunternehmen.
24.5 Die Minister für Verkehr und Seewirtschaft, in Absprache mit dem Minister für Landwirtschaft und Ernährung und dem Minister für Umwelt, natürliche Ressourcen und Forsten bestimmt durch Rechtsverordnung, Modalitäten und Bedingungen für die Beförderung von Tieren und die maximale Fahrzeit für die Art und Alter Palette von Tieren und den Umgang mit kranke und verendete Tiere.

Artikel 25
Unter einem Kraftfahrzeug, das ein Tier getroffen, ist verpflichtet, soweit möglich, geeignete Hilfe oder die Anmeldung einer der Dienstleistungsfreiheit im Sinne des Artikels. 33 ust. § 33. 3. 3.

Artikel 26
26,1 Es ist die Haltung, Vermarktung und Transport über die Staatsgrenzen ohne die erforderliche Genehmigung, die Tiere, ihre Teile und Erzeugnisse, Beschränkungen unterliegen, im Rahmen internationaler Vereinbarungen, an denen Polen eine Partei verboten.
26.2 Die Minister für Umwelt, natürliche Ressourcen und Forsten wird durch eine Verordnung gemäß der Liste der Tiere, deren Haltung, Vermarktung und Transport Grenzen, und die Bedingungen, Verfahren und Methoden der Erteilung einer Bewilligung nach Absatz. 1. 1.

Kapitel 8 -  Behandlung von Tieren

Artikel 27
27,1 Behandlung des Tierarztes an Tieren sind erlaubt, um ihr Leben oder ihre Gesundheit und die notwendige Verringerung der Bevölkerung zu speichern und können nur von autorisierten Personen durchgeführt werden.
27,2 Behandlung von medizinischen und veterinärmedizinischen und tierzüchterischen an Tieren durchgeführt, oder andere Behandlungen, die aus der Produktionstechnik, oder verwandten Erkrankungen, können nur von autorisierten Personen vorgenommen werden, vorbehaltlich der notwendigen Vorsicht und oględności um das Leiden der Tiere und Stress zu reduzieren.
27,3 Schmerzen Behandlung wird unter Vollnarkose oder lokaler Ebene durchgeführt, mit Ausnahme der Behandlung, die nach den Grundsätzen der tierärztlichen Kunst ohne Betäubung durchgeführt wird.

Kapitel 9  – Die experimentellen Verfahren unter Verwendung von Tieren

Artikel 28
28,1 Experimente und Versuche an Tieren sind nur zulässig, wenn sie notwendig für Forschung, Lehre an Universitäten oder Gesundheit von Menschen oder Tieren, wenn diese Ziele können nicht auf andere Weise erreicht werden kann, aus Mangel an Alternativen.  Eine Person, die Erfahrung hat und Durchführung von Tests an Tieren ist erforderlich, um internationale Informationsverfahren auf dem Gebiet der Wissenschaft nutzen, um die Wiederholung der Erfahrung zu beseitigen, wenn sie nicht benötigt werden.
28.2 um Erfahrungen und Meinungen Prüfung im Sinne des Absatzes. 1, erstellt der Ethikkommission des Nationalen Komitees für Tierversuche “, die Nationale Kommission, ethischen und lokalen, insbesondere intercollegiate und Universität, Ethikkommissionen für Tierversuche”, die lokale Ethik-Kommissionen. ”
28.3 Der Vorsitzende ernennt den National Research Ethics Committee, das aus 15 Mitgliedern besteht, die sich aus Vertretern der biologischen, medizinischen, Veterinär-, Menschen und Vertretern von Nichtregierungsorganisationen, deren Ziel der Schutz der gesetzlichen Tiere.
28,4 nationalen ethischen Kommission ernennt die lokale Ethik-Kommissionen, die Nummerierung von 5 bis 15 Mitglieder, bestehend aus Vertretern der biologischen, medizinischen, Veterinär-, Menschen und Vertretern von Nichtregierungsorganisationen, deren Ziel der Schutz der gesetzlichen Tiere.
28,5 Nationale Ethikkommission enthält allgemeine Regeln für das Funktionieren der lokalen Ethik-Kommissionen und die Erteilung ihrer Meinung über die Zulässigkeit von Experimenten und Tests an Tieren, und Berufungen gegen die Stellungnahme der örtlichen Ethik-Kommissionen. Die Genehmigung zur Durchführung von Forschungs-Facility-Manager scheint für die Durchführung der Experimente und Versuche an Tieren im Sinne des Absatzes.  8, insbesondere unter Berücksichtigung der Stellungnahme der zuständigen Ethikkommission.
28,6 Die Beratungen des Nationalen Ethikkommission und lokalen Ethik-Kommissionen können nicht mit Stimmrecht der betroffenen Person zu beteiligen hat eine Stellungnahme abgegeben.
28,7 Es ist verboten, Experimente und Versuche an Tieren, ohne zuvor eine befürwortende Stellungnahme der Ethikkommission zu führen.
28,8 Experimente und Versuche an Tieren dürfen nur in ausgewiesenen Forschungszentren von Universitäten, Forschungsinstituten, Einheiten der Polnischen Akademie der Wissenschaften durchgeführt werden, die von einem amtlichen Tierarzt Labore und Anlagen Herstellung von Arzneimitteln und Biopräparaten, die von Personen mit entsprechender Qualifikation und eine individuelle ausgestellt durch den Leiter der Einrichtung ermöglichen Forschung.
28,9 Vorgehensweise für Experimente und Tierversuche müssen im Einklang mit der Stellungnahme der örtlichen Ethikkommission im Sinne des Absatzes. 7 und unter Kontrolle.

Artikel 29
29.1 die Experimente und Tests zu verwenden, damit das Tier zu erhalten, wissenschaftlichen oder diagnostischen, die hauptsächlich aus einem Betrieb im Sinne des Absatzes werden. 2. 2.
29.2.  (10) Zucht von Labortieren kann nach Genehmigung durch die Provinz Tierarzt durchgeführt werden.
29,3 zwierzętarniach muss gewährleistet geeignet für das Wohl der Arten, um die Möglichkeit der Bewegung, ausreichende Versorgung mit Nahrung und Wasser und Pflege sicherzustellen Wohlbefinden und Gesundheit.
29.4 Die Kultusminister und der Minister für Landwirtschaft und Ernährung Wirtschaft, in Absprache mit den Ministern der Überwachung der Anlage im Sinne des Artikels. 28 und. § 28. 8, zu bestimmen, durch Verordnung die Voraussetzungen von Fischen in Labortieren und die Bedingungen, Verfahren und Methoden der Erteilung der Bewilligung erfüllt sein im Sinne des Absatzes. 2. 2.

Artikel 30
30,1 Experimente Schmerzen oder Leiden zugefügt werden muss unter Vollnarkose oder lokaler Ebene durchgeführt werden, und nur einmal am selben Tier, es sei denn, die Art von Erfahrung durch ihre Wiederholung erforderlich.  Nur in Ausnahmefällen, wenn der gute Wissenschaft erfordert, können Sie ohne Narkose Experiment.
30,2 Erfahrung und Forschung im Sinne des Absatzes.1, erfordern jedes Mal die Zustimmung der zuständigen lokalen Ethikkommission.
30,3 Ein Tier mit einem höheren geistigen Entwicklung Tätigkeiten unterliegen Erfahrung, der fähig ist Leben, zu behandeln und übertragen werden statt der ihm erlaubt, weiter zu leben.
30.4 Tier zu einem Experiment, das als Folge der umfangreichen chirurgischen Eingriff unterzogen aufgetreten, und die Art der Erfahrung ist nicht erforderlich, um am Leben zu erhalten und Behandlung erhalten, sind vor dem Aufwachen aus der Narkose getötet.

Artikel 31
Es ist verboten:
1) entzogen Tiere für Experimente die Frage der Stimmrechte ausgelastet,
2) Tierversuche für Kosmetik-und Hygiene-Tests, wenn es alternative Methoden,
3) für die Zwecke des Unterrichts Tierversuche durchführen, unnötige Leiden verursacht, wenn dieses Ziel in einem anderen Weg erreicht werden kann.

Artikel 32
Der Ministerrat, durch Rechtsverordnung zu bestimmen:
1) Die Liste der wissenschaftlichen Einrichtungen das Recht zur Durchführung von Tierversuchen
2) Die Modalitäten für die Gründung, Organisation, Betrieb und Finanzierung der Nationalen Ethikkommission und lokalen Ethik-Kommissionen nach Artikel. 28 und. § 28. 3 i 4, 3 und 4,
3) die Bedingungen und Verfahren für die Erteilung und den Widerruf von Berechtigungen auf Versuche an Tieren durchführen und die Eignung der Personen, Erfahrungen,
4) Einzelheiten für die Durchführung von Experimenten an Tieren und die Art und Weise der Steuerung,
5) Die Art der Buchführung und Dokumentation von Labor Tierversuche auf diese Tiere,
6) Die Lebensbedingungen in Labortieren und Kulturen.

Kapitel 10 – Tötung von Tieren

Artikel 33

33,1 Töten von Tieren kann nur gerechtfertigt sein:
1) Die Notwendigkeit für die wirtschaftliche
2) Die aus humanitären Gründen,
3) Die Notwendigkeit für die Abwasserentsorgung,
4) über-aggressive, wodurch eine direkte Bedrohung für die menschliche Gesundheit oder Leben,
5) die Bedürfnisse der Wissenschaft, vorbehaltlich der Bestimmungen von Kapitel 9
33,2 Wenn es Gründe dafür sind im Sinne des Absatzes 1 Punkt 2-5, kann das Tier mit Zustimmung des Besitzers getötet werden, in Abwesenheit von seiner Zustimmung unter einem Urteil eines Tierarztes.  Bestimmende Eigenverantwortung und Erlangung seiner Erlaubnis gilt nicht für Tiere mit der Krankheit infiziert gelten kämpften mit dem Amt.

33,3 Wenn Sie sofort zu töten, müssen die Leiden des Tieres Ende, sagt die Notwendigkeit zu töten, Tierarzt, ein Inspektor der Gesellschaft für den Schutz der Fauna in Polen oder anderen Organisation ähnlicher satzungsmäßigen Zwecke, ein Polizeibeamter, kommunale Polizei oder städtischen Beamten, des Grenzschutzes, der Forest Service Arbeitnehmer oder der National Park Service, National Fire Lowiecka Vormund, der Vormund oder Erziehungsberechtigten Jagen Fischen National Guard.
33,4 In den Fällen des Absatzes. 3, ist es zulässig, die Waffe durch eine Person benutzt qualifiziert.

Artikel 34
34,1 Wirbeltieren in einem Schlachthof dürfen nur nach Entzug des Bewußtseins durch Personen mit entsprechenden Qualifikationen getötet werden.
34,2 vor der Schlachtung Wartezimmer sollten akustisch isoliert und getrennt durch eine Trennwand aus einem Gebiet, das Bewusstsein für Bedürftige. Ebenso sollte es separaten Raum für Rückzug Bewußtsein von den Räumlichkeiten, in denen gemacht zu bluten und die weiteren Schritte des Dressings werden werden.
34,3 im Schlachthof Huftiere dürfen nur nach den Entbehrungen des Bewußtseins durch przyuczonego ubojowca getötet werden.
34,4 Es ist verboten:
1) Die Tötung von Tieren in der Perinatalperiode haben, außer für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung,
2) Das Töten von Wirbeltieren mit der Teilnahme von Kindern oder in deren Beisein,
3) Ausnehmen (Dressing), Verbrühungen, die Haut entfernen, Rauchen und Trennung der Warmblüter, vor Beendigung der Atmung und Muskeln Reflexe.
34,5 Die Anforderungen in den nachfolgenden Absätzen. 1 und 3 gelten nicht für die besonderen Möglichkeiten in der Behandlung von Tieren durch den vorgeschriebenen religiösen Riten geschlachtet werden.
34,6 Der Minister für Landwirtschaft und Ernährung Wirtschaft bestimmt durch Rechtsverordnung, die Qualifikation der Personen, die Anspruch auf professionelle Schlachtung nach den zulässigen Methoden der Tötung von Tieren der Arten, und die Behörden befugt, die Tätigkeit derjenigen, die professionell in die Tiere schlachten oder schlachten innerhalb der landwirtschaftlichen Tätigkeit oder Tätigkeit ausüben, sind zu kontrollieren.

Kapitel 11  – Strafrechtliche Bestimmungen

Artikel 35 35,1 (11) Wer tötet das Tier in Verletzung von Art.. Ziffer 6. Ziffer 6. 1, Art. 33 oder. § 34. § 34 1-4 oder misshandelten sie in dem vorgenannten Artikel gewogen. Ziffer 6. Ziffer 6. 2, die Strafe der Freiheitsbeschränkung oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
35,2 (12) Wenn der Urheber einer Handlung im Sinne des Absatzes. Man arbeitet mit besonderer Grausamkeit, die Strafe der Freiheitsbeschränkung oder Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren
35,3 Im Falle einer Verurteilung wegen einer Straftat im Sinne des Absatzes. 1, so kann das Gericht die Einziehung des Tieres, um im Falle einer Verurteilung wegen einer Straftat im Sinne des Absatzes. 2, wird das Gericht die Einziehung des Tieres – wenn der Täter ist der Eigentümer.
35,4 Im Falle einer Verurteilung wegen einer Straftat im Sinne des Absatzes. 1 oder 2, kann das Gericht dem Täter um einen bestimmten Beruf zu verbieten, Ausübung bestimmter Tätigkeiten oder Erfüllung von Tätigkeiten, die es zulässt, die mit der Verwendung von Tieren oder die Auswirkungen auf die ihnen zugeordnet sind, erfordern, und kann die Verwirkung von Werkzeugen oder Gegenstände verwendet, um die Kriminalität und Objekte aus zu begehen, um Kriminalität.
35,5 Im Falle einer Verurteilung wegen einer Straftat im Sinne des Absatzes. 1 oder 2, kann das Gericht die beispielhafte von 25 bis 2.500 zł zł für die Gesellschaft zum Schutz der Fauna in Polen, oder für irgendeinen Zweck in Bezug auf den Schutz von Tieren, wie vom Gericht mitgeteilt.

Artikel 36
36,1 (13) Wer gegen das Verbot im Sinne des Artikels. 20, die Strafe der Freiheitsbeschränkung oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
36,2 (14) Wer gegen das Verbot im Sinne des Artikels. Ziffer 26. Ziffer 26. 1, Jahr der Strafe der Freiheitsbeschränkung oder Freiheitsstrafe bis zu einem.
36,3 Im Falle einer Verurteilung wegen einer Straftat im Sinne des Absatzes. 2, kann das Gericht:
1) Verfall der Werkzeuge oder Gegenstände verwendet, um ein Verbrechen und die Gegenstände aus Straftaten zu begehen,
2) die Einziehung oder Rückgabe des Tieres gegenüber der Ausfuhrlandes auf Kosten des Eigentümers.
36,4 Im Falle einer Verurteilung wegen einer Straftat im Sinne des Absatzes. 2, kann das Gericht die beispielhafte von 25 bis 2.500 zł zł für die Gesellschaft zum Schutz der Fauna in Polen, oder für irgendeinen Zweck in Bezug auf den Schutz von Tieren, wie vom Gericht mitgeteilt.

Artikel 37

37,1 Wer Anordnungen oder Verbote verstößt nach Artikel. 9. Kunst. § 12. 1-6, Kunst. § 13. § 13 1, Art. 14, Art. § 15. § 15 1-5, Kunst. 16, Art. § 17. 1-7, Kunst. 18, Art. 19, Art. Ziffer 22. Ziffer 22. 1, Art. § 24. § 24 1-3, Kunst. 25, Art. 27, Art. § 28. § 28 1 und 7-9, Kunst. § 29. § 29 1-3, Kunst. Und Artikel 30. 31, unter Arrest oder Geldstrafe.
37,2 Versuche, Beihilfe und Anstiftung einer Handlung im Sinne des Absatzes. 1 ist strafbar.
37,3 Im Falle der Ahndung einer Straftat im Sinne des Absatzes. 1 können die Beschlagnahme von Werkzeugen oder Gegenständen verwendet werden, um die Straftat und die daraus abgeleiteten Produkten zu begehen, und Sie können die Beschlagnahme des Tieres zu bestellen.

37,4 Im Falle einer Zuwiderhandlung im Sinne des Absatzes. 1, kann exemplarisch bis 1000 zł für die Gesellschaft zum Schutz der Fauna in Polen bestellt werden, oder für irgendeinen Zweck mit dem Schutz von Tieren verbunden.

Artikel 38
Minister für Landwirtschaft und Ernährung Wirtschaft, in Absprache mit dem Minister für Umwelt, natürliche Ressourcen und Forsten und dem Minister der Justiz bestimmt durch Rechtsverordnung, Verfahren und Regeln für die Durchsetzung der Verfall des Tieres.

Artikel 39 ,1 In den Fällen von Straftaten in Artikel angegeben. § 35. 1 und 2, wenn das Opfer nicht funktioniert, kann die Rechte des Opfers über die Fauna Protection Society in Polen und anderen sozialen Organisationen, zu deren satzungsgemäßen Zwecke des Schutzes der Tiere auszuüben.
39,2 Der Ministerrat legt durch Verordnung, sozialen Organisationen, zu deren satzungsgemäßen Zweck ist es, Tiere zu schützen, um eine Aktion berechtigt im Sinne des Absatzes. 1. 1.

Artikel 40
Gesellschaft zum Schutz der Fauna in Polen und anderen sozialen Organisationen, zu deren satzungsgemäßen Zwecke des Schutzes der Tiere, können sie mit den relevanten staatlichen Institutionen und Kommunen bei der Offenlegung und Verfolgung von Straftaten durch Gesetz bestimmt interagieren.

Kapitel 12 – Änderungen in den bestehenden Vorschriften, Übergangs-und Schlussbestimmungen

Artikel 41
In der Akte über den 20. Mai 1971 – Code Straftaten (GBl. Nr. 12 Posten. 114, 1981, Nr. 24 pos. 124, 1982 Nr. 16 pos. 125, 1983 Nr. 6 Artikel . 35 und Nr. 44 pos. 203; von 1984 Nr. 54 pos. 275, von 1985 Nr. 14 pos. 60 und Nr. 23 pos. 100, von 1986 Nr. 39 pos. 193, Nr. 1988 20 pos. 135 und Nr. 41 pos. 324, 1989 Nr. 34 pos. 180; von 1990 Nr. 51 pos. 297, Nr. 72 pos. 422 und Nr. 86 pos. 504, 1991 Nr. 75 Artikel . 332 und Nr. 91 pos. 408, von 1992 Nr. 24 pos. 101, 1994, Artikel Nr. 123. 600, Nr. 6 von 1995 Artikel. 29 und Nr. 60 pos. 310 und Nr. 1997 54 pos. 349, Nr. 60 pos. 369, Nr. 85 pos. 539, Nr. 98 pos. 602, Nr. 104, Pos.. 661 und Nr. 106 Titel. 677) wird gestrichen. 62.

Artikel 42
Bis in die Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes, aber nicht länger als eine Periode von 12 Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens, sinngemäß Zeitpunkt gelten, wenn sie nicht im Widerspruch zum Gesetz stehen.

Artikel 43
Die Verordnung des Präsidenten der Republik 22. März 1928 über den Schutz von Tieren (GBl. von 1932 Nr. 42 pos. 417, 1969 Nr. 13 pos. 95, 1971 Nr. 12 pos. 115, und 1997 Nr. 88 pos. 554).

Artikel 44
Das Gesetz tritt nach 30 Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung in Kraft, mit diesem Artikel. § 12. Und Artikel 4. § 34. § 34 3, ubojowca bei der Ausübung der Schlachtung von przyuczonego tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.

Auf der Webseite www.pogotowiedlazwierzat.pl finden Sie das Gesetz in polnischer Sprache.

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Datum: Donnerstag, 1. Juli 2010 19:25
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